Handel mit Online-Game-Inhalten: Was ist zu beachten?

Ingame-Gegenstände zu verkaufen ist vielleicht nicht gern gesehen, wird aber nichtsdestotrotz praktiziert; Hier einige Tipps und Tricks zum Thema!

Heute gibt es auf Game 2 eine kleine Premiere, so veröffentliche ich seit langem mal einen Beitrag, welcher nicht aus meiner Feder stammt, sondern von einem Gast-Autoren verfasst wurde. Thematisch geht es um den Verkauf von in Ingame-Gegenständen wie er tagtäglich im Netz praktiziert wird. Doch nun höre ich auf zu sabbeln und lasse Euch den Gastbeitrag lesen!

 

 

Egal ob seltene Items, starke Charaktere oder komplette Spielaccounts, der Handel mit den Inhalten von Onlinespielen wie World Of Warcraft – also vollständig virtuellen Inhalten – ist längst ein äußerst lukratives Geschäftsfeld geworden. In Extremfällen werden Spielgegenstände oder -figuren zu absurd hohen Summen im 4-5-stelligen Bereich an willige Käufer verschachert. So wurde z.B. der Drachentötersäbel des Online Games Age of Wulin für satte $16000 versteigert – und das bevor das Spiel überhaupt veröffentlicht wurde. Wer also viel Zeit und Energie in seinen Account investiert hat, kann durchaus das ein oder andere Sümmchen erreichen, wenn er keine Lust mehr auf das Spiel hat und daher den Verkauf seiner Errungenschaften in Erwägung zieht. Die Vorteile liegen für beiden Seiten auf der Hand: Der Verkäufer kann seine Bemühungen in bares Geld ummünzen und der Käufer erreicht schnell – vielleicht gleich zum Einstieg – einen hohen Spielstand, der ihm viele Spieloptionen ermöglicht, wo ansonsten möglicherweise viele Stunden Arbeit notwendig gewesen wären. Dabei gilt es jedoch ein paar Dinge zu beachten, denn auch der Handel mit virtuellen Inhalten ist kein rechtsfreier Raum.

Handel ist umstritten

Der Account-Verkauf spielt sich überwiegend in der Welt der Online-Rollenspiele ab, egal ob es sich dabei um MMORPGs oder um einfache Browsergames handelt. Unter Spielern ist diese Praktik nicht unumstritten. Viele sehen es nicht gerne, dass die reale Welt auf diese Weise in das Spielgeschehen eingreift und dementsprechend jene einen klaren Vorteil erhalten, die über viel Geld verfügen und sich einen starken Spielstand einfach erkaufen können. An die große Glocke werden solche Einkäufe entsprechend auch selten gehängt. Auch die Spielhersteller sehen den Handel mit Accounts, Items und Charakteren nicht unbedingt gerne. In manchen AGBs ist der Verkauf sogar ausdrücklich verboten, mit dem Verweis darauf, dass die Spieler die entsprechenden Items, Charaktere oder Accounts nicht tatsächlich besitzen und somit auch eigentlich nicht verkaufen können. Ganz egal wie viele Spielstunden sie in ihren Spielstand investiert haben, die Rechte daran liegen noch immer bei den Herstellern. Das hindert Spieler allerdings nicht daran, dennoch mit ihren Accounts und Items Handel zu betreiben und das mit gutem Recht: Die AGBs regeln lediglich das Verhältnis zwischen Spielern und Herstellern. Was zwei Spieler untereinander ausmachen, lässt sich nicht verhindern – insbesondere dann nicht wie die Nachfrage auf dem Markt groß ist.

Handel mit Online-Game-Inhalten Was ist zu beachten - Ebay

Welche Plattformen gibt es?

Viele der Verkäufer und Handelsplattformen umgehen die Einwände bezüglich des Besitzes der Hersteller auch geschickt mit der Anmerkung, dass nicht die Spielstände, Figuren oder Items an sich verkauft werden, sondern lediglich die Zeit, die darin investiert wurde. Entsprechend haben viele Anbieter sich deshalb mit den Tatsachen abgefunden und machen den Verkauf möglich, indem sie entsprechende Marktplätze innerhalb der Spiele bereitstellen. Allerdings gibt es inzwischen auch große unabhängige Plattformen wie Itembay.com, Gameeconomy.de oder Ingameparadise, wo Spieler sicher miteinander handeln können, und natürlich wird auch auf ebay freimütig auf Accounts und Items geboten. Wer diese Möglichkeiten nutzt statt die von den Anbietern bereitgestellten Märkte zu nutzen, hat keinerlei Ansprüche von Seiten der Hersteller, sollten Komplikationen beim Einkaufen oder Verkaufen auftreten.

Handel mit Online-Game-Inhalten Was ist zu beachten - itemBay

Wie schütze ich mich vor Betrug?

Doch welche Komplikationen können eigentlich auftreten? Die Gleichen, die es auch in der realen Welt geben kann. Da können hinterlistige Verträge abgeschlossen werden oder eine der beiden Vertragsparteien hält ihre Verpflichtung nicht ein und macht sich mit Geld oder Spielaccount aus dem Staub. Wer einen Kaufvertrag abschließt, muss sich auch an diesen halten, das gilt natürlich auch für virtuelle Gegenstände und wer dabei arglistig täuscht, kann sich im Zweifelsfall auch eine Anzeige wegen Betruges einhandeln. Wer dementsprechenden Handel betreibt, sollte daher einige Sicherheitsvorkehrungen beachten, damit er sich nicht so leicht über den Tisch ziehen lässt, z.B. dass Kaufverträge und sonstiger Schriftverkehr zwischen Verkäufer und Käufer über Email geschieht statt über etwaige Messaging-Dienste. Die Emails sind nämlich im Zweifelsfall vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Des Weiteren sollten Vereinbarungen stets genau festgelegt und gelesen werden und der Kaufvorgang sollte im besten Fall mit einer Email-Bestätigung von Seiten des Verkäufers mit allen Einzelheiten abgeschlossen werden. Mit diesen Vorkehrungen sind beide Parteien auf der sicheren Seite und es kann weiter fröhlich gezockt oder sich über Gewinne gefreut werden.

 

Autor: Kevin Huber von Netzsieger.de

Johann von Ti
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