Österreich – Gesetzesentwurf soll Online-Glücksspiel stärker regulieren

Ein Gesetzesentwurf in Österreich sieht vor, dass Provider illegale Anbieter direkt sperren.

Ähnlich wie in Deutschland ist auch in Österreich Glücksspiel eigentlich stark reglementiert und reguliert. Die rechtliche Grundlage bildet das Glücksspielgesetz des Bundes, welches dem Staat ein generelles Monopol für Glücksspiel zugesteht. Dabei betreibt der Bund zwar nicht direkt Glücksspiel, ist aber einzig berechtigt entsprechende Lizenzen zu erteilen. Dies wird über das Finanzministerium abgewickelt. Entsprechend verfügt Österreich eigentlich nur über das Online-Angebot der Casinos Austria AG (CASAG), welches von Win2day gebildet wird. Dies ist der einzige Anbieter, der über eine entsprechende Lizenz für ein solches Online-Angebot verfügt. Doch betrachtet man nun auf Seiten wie online-casino-osterreich.at die Anbieter, welche auf dem österreichischen Markt operieren, zeichnet sich im Grunde das gleiche Bild ab, als würde man über deutscheonlinecasino.de einen Blick auf den deutschen Markt werfen – Unzählige Anbieter tummeln sich dort und werben eben auch mit Online-Glücksspiel.

Provider sollen Anbieter-Seiten sperren

Entsprechend sind diese Anbieter, Win2day ausgenommen, nach österreichischem Recht eigentlich unzulässig. Dennoch leisten zahlreiche Anbieter ganz formal Steuern, welche im Rahmen der Glücksspielabgabe anfällig werden. Das eigentlich illegale Glücksspiel wird entsprechend geduldet und zum Teil sogar versteuert. Dass das keine adäquate Situation ist, muss ich nicht erläutern, aber auch in Deutschland ist die rechtliche Lage nicht viel besser. Im Februar diesen Jahres hat der Finanzminister Österreichs Hartwig Löger angekündigt, dass das unerlaubte Glücksspiel in Österreich besser bekämpft werden soll. Dafür wurde ein neuer Gesetzesentwurf in Begutachtung gegeben. Dieser Entwurf sieht vor, dass die Anbieter zu Einstellung der Aktivität aufgefordert werden. Kommen diese dieser Aufforderung nicht nach, sollen die Internet-Provider eine sofortige Sperre dieser Seiten einleiten.

Spieler-Schutz und wirtschaftliche Interessen

Offiziell wurde dieser Entwurf damit begründet, dass man den Spieler-Schutz erhöhen wolle. Mehr als 2000 Online-Anbieter seien auf dem Markt und das Angebot wachse beständig, sodass eine striktere Regulierung notwendig sei. Weiterhin würden die illegalen Anbieter den inländischen, staatliche lizenzierten Anbietern wirtschaftliche Marktanteile streitig machen. Auch wird in dem Entwurf die Grundlage geschafften, Glücksspielverluste, welche durch die nicht lizenzierten Anbieter verursacht wurden, in der Verjährungsfrist von 30 Jahren zurückzufordern. Das Finanzministerium schließt den Entwurf mit der Einschätzung ab, dass man mit diesen Bedingungen davon ausgehen könne, dass sich illegale Glücksspiel-Anbieter aus dem österreichischen Markt zurückziehen.

Europarechtliche Differenzen

Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht; Schon Deutschland stieß mit dem Glücksspielstaatsvertrag an europarechtliche Grenzen und diese kommen auch auf Österreich zu, sollte dieser Entwurf umgesetzt werden. Die Problematik liegt darin begründet, dass viele Anbieter über rechtliche Zulassungen aus dem europäischen Ausland verfügen. Diese argumentieren, dass diese Lizenzen auch für das Angebot in Österreich, als EU-Mitgliedsstaat, gelten. Die Frage ist, ob sich die Dienstleistungsfreiheit des Europäischen Binnenmarktes auch auf Online-Glücksspiel anwenden lässt, oder ob es davon ausgeschlossen wird. Unternehmen, welche von diesem Gesetz betroffen wären, haben bereits angekündigt, notfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Weiterhin würden diese Anbieter, welche bisher Steuern in Form der Glücksspielabgabe leisten, nach der Sperrung ihrer Angebote nicht mehr dazu verpflichtet sein. Das österreichische Finanzministerium gab jedoch bekannt, dass man dies im Sinne des Spieler-Schutzes in Kauf nehmen würde.

Ein wenig fraglich ist es dabei schon, dass das österreichische Finanzministerium zwar mit dem Spieler-Schutz argumentiert, gleichzeitig aber auch klar wirtschaftliche Interessen in Form der lokalen Anbieter geltend macht. Hier sollen ausländische Anbieter zugunsten der lokalen Anbieter ausgeschlossen werden, was tatsächlich nicht wirklich den europäischen Grundsätzen entspricht. Es wird sich zeigen, wie sich die rechtliche Situation in Österreich entwickelt.

Johann von Ti
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