Herr der Ringe – Rechtsstreit zwischen Warner Bros. und Tolkien-Erben beendet

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Nach gut 5 Jahren ist der Rechtsstreit mit einem Klagewert von 80 Millionen US-Dollar beendet.

Ich bin ein ganz gewaltiger Herr der Ringe Fan und habe mich schon in jungen Jahren in die Filme verliebt, nur um später auch die Bücher Tolkiens mit inbrünstiger Freude zu verschlingen. Ein paar Jahre später machte ich dann auch Bekanntschaft mit den ersten Videospielen, welche mich nach Mittelerde entführten und bis heute statte ich diesen digitalen Welten gerne einen Besuch ab. Und obwohl Videospiele zu Tolkiens Der Herr der Ringe auch aktuell wieder eine stärkere Rolle spielen (im Oktober diesen Jahres erscheint Beispielweise „Mittelerde: Schatten des Krieges“), gab es immer wieder rechtliche Streitigkeiten zwischen den großen Rechteinhabern. Ein seit 2012 laufendes Gerichtsverfahren wurde nun offenbar abgeschlossen, bei welchem Tolkien Estate Klage gegen Warner Bros. Eingereicht hatte. Bei Tolkien Estate handelt es sich um eine „eingetragenen Körperschaft“, welche die Rechte an den Werken von J. R. R. Tolkien innehat und vertritt. Die Leitung der Körperschaft hat unter anderem der Sohn Tolkiens (Christopher Tolkien) inne.

Wer hat welche Rechte?

Bei der Klage von 2012 ging es um Merchandise-Rechte; So gab Tolkien Estate an, dass Warner Bros. lediglich die Rechte an „materiellen Gütern“ inne hätte, welche zwar Figuren, Poster, Bekleidung und Ziergegenstände abdecken würden, aber nicht einfach auf digitale Güter, welche im Internet verfügbar sind, ausgeweitet werden könnten. Speziell ging es dabei um „Slot Maschinen“, wie sie in Online Casinos angeboten werden, welche mit dem „Der Herr der Ringe“ Thema ausgestattet wurden. Rechtlich gesehen alles andere als ein einfaches Thema, da Tolkien Estate zwar die Rechte an Tolkiens Werken innehat, jedoch die Film- und Merchandise-Rechte zu Der Herr der Ringe und Der Hobbit bei Middle-earth Enterprises liegen. Nachdem also 2012 Tolkien Estate ihre 80 Millionen US-Dollar Klage eingereicht hatten, erstatten Warner Bros. Gegenklage und es kam zu einem langwierigen Gerichtsverfahren, welches erst jetzt ein Ende gefunden hat.

Außergerichtliche Vereinbarung

Dabei wurden, wie oft bei solchen Rechtsstreitigkeiten, keine Details an die Öffentlichkeit übermittelt. Warner Bros. gaben in einem offiziellen Statement an:

Beide Parteien sind zufrieden, dass der Fall einvernehmlich beendet wurde und freuen sich auf eine weitere Zusammenarbeit in der Zukunft.

Klar ist jedoch, dass die Parteien vor Gericht klarmachten, dass man sich außergerichtlich einigen werde. Dadurch sparen sich die Beteiligten weitere Kosten und verzichten gegenseitig darauf, die Begleichung der durch das Verfahrenen entstandenen Kosten von der Gegenseite zu fordern.

Ist bleibt aber wahrscheinlich, dass dies nicht der letzte Rechtsstreit der Parteien gewesen ist, denn tatsächlich konfrontieren sich Tolkien Estate, Middle-earth Enterprises und auch Warner Bros. immer wieder mit Klagen, was durch die Verfilmung des Hobbits noch mal an Aktualität gewonnen hat. Tatsächlich sprach sich Christopher Tolkien 2012 gegenüber der französischen Tageszeitung Le Monde deutlich gegen die Herr der Ringe Film-Trilogie aus und kritisierte unter anderem die Kommerzialisierung:

Sie haben das Buch ausgeweidet, um daraus einen Actionfilm für 15- bis 25-Jährige zu machen […] Und es scheint, als werde Der Hobbit vom selben Schlag sein. […] Tolkien ist ein Monster geworden, verschlungen durch seine Popularität und absorbiert durch die Absurdität der heutigen Zeit. […] Der Graben, der sich zwischen der Schönheit, der Ernsthaftigkeit des Werks und dessen aufgetan hat, was aus ihm geworden ist, all das verstehe ich nicht. Bei einem solchen Grad an Kommerzialisierung löst sich die ästhetische und philosophische Kraft dieser Schöpfung in Nichts auf. Für mich gibt es nur eine Lösung: Mich abzuwenden.

Glücklicherweise haben sich die Parteien auch dieses mal geeinigt, denn tatsächlich wäre es wenig Vorteilhaft, wenn zukünftige digitale „Produkte“ (also auch Videospiele) zu Herr der Ringe durch Urteile behindert oder sogar verhindert werden würden – Dieses Universum bildet eine so grandiose Basis für fantastische Videospiele, dass ein zukünftiger Verzicht auf neue Titel ein herber Verlust darstellen würde, auch wenn dieser Rechtsstreit natürlich nicht generell Videospiele als solche thematisierte.

Johann von Ti
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