Videospiele dürfen nun wie Filme auf die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen überprüft werden.
Verfassungsfeindliche Symbole wie das Hakenkreuz durften in Deutschland bislang nicht in Videospielen dargestellt werden. Entsprechende Spiele wie Call of Duty: World at War oder die Wolfenstein-Reihe wurden also zensiert oder sogar ganz verboten. Für uns Spieler in Deutschland wurde dann gerne mal das Hakenkreuz gegen ein neutraleres Symbol getauscht und statt Reichsführer Hitler eben Reichskanzler Heiler bekämpft (ja Wolfenstein II, ich meine dich!). Dass das ziemlich daneben ist, muss wohl kaum erläutert werden. Schon in meinem Beitrag zum Sinn der Indizierung von Videospielen habe ich den Bezug zum Film gesucht, bei welchem das Hakenkreuz sehr wohl gezeigt werden darf.
Nun hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bekannt gegeben, dass sich etwas in der Praxis der Bewertung von Videospielen ändern wird. Dabei geht es um die Darstellung Verfassungsfeindlicher Symbole, bei deren Bewertung nun auch die sogenannte Sozialadäquanzklausel (§ 86a Abs. 3) aus dem Strafgesetzbuch mit einbezogen werden kann. Dabei geht es letztlich um folgende Klausel:
Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Diese Klausel ist die gleiche, welche auch bei Filmen Anwendung findet und als deutlich gewichtiger zu sehen, als es zunächst den Anschein haben mag. Denn hier geht es um deutlich mehr, als die Möglichkeit Hakenkreuze in Videospielen zeigen zu dürfen. Tatsächlich haben Videospiele hier eine schon längst überfällige Aufwertung und damit einhergehende Gleichstellung gegenüber anderer Medien erhalten, die nicht unterschätzt werden sollte. Ich bin schon lange davon überzeugt, dass das Medium Videospiel durchaus als Kunstform zu betrachten ist, ebenso wie der Film auch. Diese Entscheidung der USK hat einen wichtigen Grundstein gelegt, um diese Einschätzung gesellschaftlich weiter zu etablieren.
Natürlich ändert sich an dem grundsätzlichen Verbot Verfassungsfeindlicher Symbole nichts. Jedoch können Videospielen nun von Fall zu Fall darauf überprüft werden, ob die Sozialadäquanzklausel Anwendung finden kann. Entsprechend wird es interessant, ob wir zukünftig Videospiele konsumieren dürfen, in welchen Hakenkreuze zu sehen sind. Dabei ist die Tatsache, dass wir diese Zeichen sehen dürfen, weniger wichtig, als die Begründung, mit welchen diese Einzug in ein Spiel halten könnten.
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